41 digte hatte Kenntnis von ihrem Aufenthaltsstatus und liess sie dennoch bei sich arbeiten, um als einzige davon zu profitieren. Mithin ist auch dieser Sachverhalt erstellt. 8.4.8 Fazit und erstellter Sachverhalt Aufgrund der glaubhaften Aussagen der Opfer geht die Kammer davon aus, dass L.________, C.________ und E.________ über eine Organisation bzw. Drittpersonen in die Schweiz gebracht wurden und vor Ort aufgrund der Verschuldung und dem damit verbundenen Druck zur Begleichung der Schulden zur Prostitution gezwungen wurden.