Während ihres Aufenthalts im Studio der Beschuldigten musste auch sie an 7 Tagen in der Woche während 24 Stunden zur Verfügung stehen. Sie lebte und wohnte im Studio der Beschuldigten und musste nach der 50/50-Regel ebenfalls Einnahmen an die Beschuldigte abgeben. Auch C.________ ist mit einem Touristenvisum in die Schweiz eingereist, welches – als sie bei der Beschuldigten arbeitete – bereits abgelaufen war. Somit hielt auch sie sich illegal in der Schweiz auf. C.________ führte ebenfalls aus, dass die Beschuldigte Kenntnis von ihrem Auf-