_ bereits schuldenfrei war, hat sie sämtliche ihrer Einnahmen abgegeben, dies damit ihr Anteil an ihre Familie in Thailand überwiesen werde. In Abweichungen von den Ausführungen der Vorinstanz geht die Kammer auch für E.________ von monatlichen Einnahmen von rund CHF 5‘000.00 aus. Da sich E.________ während fünf Monaten bei der Beschuldigten aufhielt, hat sie dieser insgesamt CHF 25‘000.00 übergeben. Zusammenfassend gelangt die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz zum Schluss, dass der angeklagte Sachverhalt als erwiesen gilt. 8.4.6 Zu den Vorwürfen betreffend C.________ Bei C.________ handelt es sich um die Transsexuelle AW.