Bezeichnend sind auch die Aussagen von BE.________, wonach sich die Beschuldigte bewusst Frauen ohne gültigen Aufenthaltsstatus aussuchte, um diese anschliessend besser kontrollieren zu können. Ferner machte E.________ ehrliche und selbst erlebte Aussagen. Diese weisen weder Übertreibungen noch übermässige Belastungen der Beschuldigten auf. Ferner ist zu berücksichtigen, dass zwischen der ersten und zweiten Einvernahme ganze sieben Jahre liegen. Diese Zeitspanne vermag die Aussagen ebenfalls zu beeinflussen und es ist für die Kammer nachvollziehbar, dass sie sich nach sieben Jahren nicht mehr an alle Details zu erinnern vermochte.