Diesen zutreffenden Ausführungen schliesst sich die Kammer an. Die Beschuldigte liess ihre Frauen mit einer Kamera überwachen und diese hatten sich während 24 Stunden am Tag bereit zu halten. Dabei wusste die Beschuldigte um die fehlende Aufenthaltsbewilligung der Frauen, wodurch sie den nötigen Druck auf die Frauen ausüben konnte und schliesslich als einzige profitierte. E.________ blieb bei einer täglichen Miete von CHF 200.00 kaum ein Anteil zur eigenen Verfügung mehr übrig. Bezeichnend sind auch die Aussagen von BE.