_ handeln könne (pag. 1443, Z. 431 ff.). L.________ bestätigte dann anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung selbst, dass sie 50% der Einnahmen von E.________ eingenommen habe (pag. 3541, Z. 43). Ein weiteres Indiz ist, dass L.________ in ihrem eigenen Verfahren Tante AU.________ genannt wurde (pag. 3222). Die Kammer geht somit davon aus, dass das Studio der Beschuldigten in der Zeit rund um die Kontrolle vom 30. März 2010 an L.________ untervermietet war. Dass das Studio jedoch während der ganzen Zeitdauer, als E.________ darin arbeitete (November 2009 bis 30. März 2010), untervermietet gewesen war und die Beschuldigte an der Anstellung von E.______