Weiter erklärte sie, dass AU.________ das Geld aller Frauen, welche über die Organisation in die Schweiz gekommen seien, verwaltet habe. Sie hätte die Einnahmen von E.________ nach Thailand überweisen sollen. Als E.________ nach Thailand gekommen sei, sei jedoch kein Geld vorhanden und AU.________ nicht mehr erreichbar gewesen. Als erstellt kann gelten, dass es sich bei AU.________ um L.________ handelt. E.________ wollte zu dem Foto von L.________ keine weitergehenden Aussagen machen, ausser, dass sie diese Frau schon gesehen habe (pag. 1438, Z. 259 f.). Auf Vorhalt eines einzelnen Fotos von L.________ erklärte sie dann doch, dass es sich um AU.________ handeln könne (pag.