- Für Essen habe sie zusätzlich CHF 200.00 pro Woche bezahlen müssen und für die Internetwerbung CHF 50.00 oder CHF 100.00 pro Woche (pag. 1125 Z. 137 ff.). - Sie wurde später selber Bordellbetreiberin (vgl. Urteil Kriminalgericht Luzern pag. 3201 ff.).