in der Hauptverhandlung aus, sowohl E.________ als auch BB.________ gekannt zu haben. Sie habe für eine kurze Zeit das Studio von A.________ gemietet, als diese in Thailand gewesen sei (pag. 3541). Aufgrund der sehr detaillierten Aussagen von L.________ geht die Kammer davon aus, dass diese zweimal im Studio A.________ gewesen war. Ein erstes Mal von November 2008 bis März/April 2009 als Prostituierte und im Frühling 2010 als Untermieterin bzw. als Vertreterin der landesabwesenden Beschuldigten.