1166, Z. 14). Im Verlaufe des Verfahrens erklärte sie schliesslich, dass der mündliche Mietvertrag bereits seit Beginn 2009 gegolten und bis Ende März 2010 – mithin rund anderthalb Jahre – gegolten habe. L.________ erklärte wiederum, dass sie 2008 von AO.________(Ort) über die Organisation nach K.________ gekommen sei. In K.________ sei sie dann rund fünf Monate lang geblieben, d.h. bis März/April 2009. Damals habe sie noch ihre Schulden abzahlen müssen, d.h. 50% ihrer Einnahmen seien an die Organisation und 50% an A.________ gegangen (pag. 1092; pag. 1125). Auf Vorhalt der Aussagen von E.________ führte L.________ in der Hauptverhandlung aus, sowohl E.________ als auch BB.