8.4.3 Zu den Vorwürfen betreffend L.________ Gegen L.________ wurde im Kanton Luzern ein eigenes Verfahren eröffnet, welches mit Urteil des Kantonsgericht Luzern vom 18. Juli 2017 ein Ende fand (pag. 3174 ff.). Die Verteidigung der Beschuldigten brachte vor, L.________ habe sich fälschlicherweise als Opfer bezeichnet, wobei sie selbst Untermieterin des Salons der Beschuldigten und damit selbst Betreiberin gewesen sei. So habe L.________ zugegeben, Teil der Organisation gewesen zu sein. Die Aussagen von L.______