32 frage der Vorsitzenden erklärte die Beschuldigte schliesslich, dass sie im Studio der Prostitution nachgegangen sei (pag. 4283, Z. 28). Ob das Studio untervermietet wurde und über welchem Zeitraum, blieb bis zuletzt unklar. Die Beschuldigte erklärte zwar, dass die Polizei bzw. sie selbst über eine Liste der einzelnen Mieterinnen verfüge, eine solche Liste ist in den Akten jedoch nicht zu finden. Vielmehr besteht ein einziger Mietvertrag (22. November 2010 bis 22. Mai 2011), welcher den hier zu beurteilenden Zeitraum und insbesondere J.________ als Opfer betrifft.