Oder als sich andererseits als starke Analphabetin präsentierte, welche ihren eigenen Namen nur auf Vorlage schreiben kann (pag. 3535; pag. 4285), dies obschon sie anfangs noch erklärt hatte, sie habe Inserate in Zeitungen in Bern geschaltet, um das Studio zu vermieten (pag. 106, Z. 74 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung führte sie wiederum aus, dass sie immer begleitet werden müsse und nicht alleine unterwegs sein könne (pag. 4280, Z. 41 f.), erklärte aber sodann, dass sie alleine von AR.________ nach K.________ habe reisen können (pag. 4281, Z. 9).