Wie bereits die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, kann nicht auf die Aussagen der Beschuldigten abgestellt werden. In ihren Einvernahmen fuhr sie einen regelrechten Aussageslalom und bestritt die ihr gemachten Vorwürfe grundsätzlich. Ihre Aussage, wonach sie immer Pech gehabt habe; jedes Mal, wenn die Polizei aufgetaucht sei, sei sie vor Ort gewesen (pag. 184, Z. 193), ist bezeichnend für ihr Aussageverhalten. Gar offensichtliche Beweise stritt sie ab oder brach in Tränen aus (pag. 1167). Sie wollte denn auch keine der Frauen kennen (pag. 108, Z. 176 ff.; pag. 148, Z. 280 ff.; pag. 183, Z. 114 f. und Z. 120; pag. 217, Z. 188;