31 K.________ als Prostituierte arbeite (pag. 1462, Z. 2 f.). Die Betreiberin des Salons heisse A.________ und habe die Fototermine organisiert. Für ihr Zimmer habe sie pro Monat CHF 3‘000.00 an A.________ bezahlen müssen. Sie arbeite sieben Tage in der Woche und zwar freiwillig, um sich ihre Rückreise finanzieren zu können. A.________ komme jeden Montag vorbei und habe die CHF 725.99 für die Miete einkassiert. Ihre Kollegin Y.________ (heute E.________) habe ebenfalls jede Woche CHF 725.00 an A.________ bezahlen müssen.