Mami .________ habe ihr gesagt gehabt, dass sie, um als Prostituierte arbeiten zu können, einen B-Ausweis vorweisen müsse. Da sie es sich kurz überlegt habe, habe sie der Beschuldigten ihren Ausweis überlassen. Sie habe es dann aber doch nicht gemacht und den Ausweis zurück verlangt. Sie habe dieses Papier mit ihrem Ausweis zurückbekommen. Sie wisse aber nicht, was auf dem Zettel stehe, da sie nicht lesen könne. Sie habe das Papier vernichtet (pag. 1143, Z. 265 ff.). 8.3.11 Z.___