_ AH.________ wurde am 8. Dezember 2011 befragt und bestätigte, vom Studio seiner Ehefrau zu wissen. Er wisse, dass dort Sex gegen Entgelt angeboten werde (pag. 747, Z. 41 ff.). Die Beschuldigte nenne sich in diesem Studio A.________. Seit 2006 arbeite sie hinter seinem Rücken. Auf Vorhalt der Mietverträge bestätigte er, dass er denjenigen von Y.________ geschrieben habe (pag. 748, Z. 69 ff.), da die Beschuldigte Analphabetin sei. Er habe nie Geld abgeholt. Die Miete habe er nur bis zur Pensionierung am 1. August 2010 bezahlt. Von den Konten der Beschuldigten habe er keine Kenntnis.