_ handle (pag. 498, Z. 262). Auch in den folgenden Einvernahmen blieb Q.________ bei ihren Aussagen zu AT.________, wonach sie diese nach K.________ gebracht habe und dass diese von AO.________(Ort) aus geflüchtet sei. Ferner bestätigte sie die Agendaeinträge der Telefonnummern von A.________ in K.________ (pag. 565, Z. 182 ff. und pag. 634 und 647). 8.3.7 Aussagen von AJ.________ AJ.________ bestätigte in den zwei Einvernahmen im Verfahren gegen Q.________, dass sie eine A.________ als Salonbetreiberin in K.________ kenne. Diese A.________ habe mit Q.