29 denabzahlungen von AT.________ gehandelt habe. Sie habe ebenso gewusst, dass sich AT.________ illegal in der Schweiz aufgehalten habe. Auf Vorhalt der Aussagen von AJ.________, wonach sie noch eine AX.________ nach K.________ gebracht habe, erklärte Q.________, AX.________ sei selbständig zu A.________ gegangen (pag. 497, Z. 235 ff.). Sie habe diese auf der Internetseite des Studios A.________ gesehen. Dies sei 2010 gewesen. Auf Vorhalt des Werbefotos von AX.________ (E.________) bestätigte sie, dass es sich dabei um AX.________ handle (pag.