Eigentlich habe sie an dem Tag nur ein paar Sachen und Handtücher bringen wollen. Sie sei einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen (pag. 1641, Z. 56). Die Internetwerbung habe sie einen Tag vorher aufgeschaltet, ohne bereits zu arbeiten (pag. 1542, Z. 112 f.). Auf Vorhalt der Fotodokumentation erkannte sie als Nr. 4 A.________, als Nr. 7 die Transsexuelle und als Nr. 16 sich selbst (pag. 1544, Z. 173 ff.). 8.3.6 Aussagen von Q.________ (AZ.________) Sowohl anlässlich ihrer Hafteröffnung als auch in der Konfrontationseinvernahme vom 15. November 2011 erkannte Q.________ die Beschuldigte nicht (pag. 244 und 263).