28 8.3.5 Aussagen von M.________ M.________ wurde gleich nach ihrer Anhaltung am 14. Juli 2011 befragt (pag. 1532 ff.). Sie gab an, dass sie ganz neu bei A.________ sei, vorher habe sie ca. neun Monate im gleichen Haus im Parterre gearbeitet. Mit A.________ habe sie ausgemacht, dass sie dieser 50% ihrer Einnahmen übergebe (pag. 1535 f.). Andere Auflagen habe sie keine bekommen. Bis anhin habe sie CHF 200.00 bei A.________ verdient (pag. 1536). Auf Vorhalt der Internetwerbung für BA.________, bestätigte sie, dass sie BA.