1318, Z. 269 ff.). Die Preise für die Dienstleistungen seien ebenfalls klar gewesen, nämlich eine Stunde für CHF 300.00 bis CHF 400.00, eine halbe Stunde für CHF 150.00 bis CHF 200.00 und 15 Minuten für CHF 100.00 (pag. 1318, Z. 290 f.). Sobald A.________ die Türe geöffnet habe, habe es für sie kein zurück mehr gegeben, da der Kunde bereits alles vereinbart und bezahlt habe. A.________ habe das Geld jeweils einkassiert. Sie habe damals noch Schulden gehabt und deshalb kein Geld erhalten. Es sei einmal in der Woche abgerechnet worden. Die erstellten Notizen habe sie jeweils umgehend vernichten müssen (pag. 1319, Z. 323 und 331 ff.).