Sie habe vier bis fünf Wochen bei der Beschuldigten gearbeitet (pag. 1315, Z. 191). Sie sei wegen einem Streit gegangen. Das Problem sei einerseits die Polizeikontrolle gewesen und andererseits habe sie das Studio nie verlassen dürfen (pag. 1316, Z. 218 ff.). Sie könne sich an die Daten erinnern, weil die Kontrolle ein Tag nach ihrem Geburtstag stattgefunden habe. Im Studio habe sie sich AW.________ genannt. Sie habe im Modus 50/50 gearbeitet, zudem habe sie CHF 200.00 fürs Internet und CHF 100.00 fürs Essen abgeben müssen. Diese Bedingungen seien ihr von A.________ erklärt worden (pag. 1318, Z. 269 ff.).