Das Studio heisse G.________ und sie sei während fünf Wochen in diesem Studio gewesen, d.h. ab Anfang August 2011. Damals habe es eine Polizeikontrolle im Studio von A.________ gegeben und sie habe über keine Arbeitsbewilligung verfügt (pag. 1265). Als die Polizei gekommen sei, habe sie gerade Geschlechtsverkehr mit einem Kunden gehabt. A.________ habe ihr daraufhin gesagt, sie solle sich in einem Koffer verstecken, der anschliessend in einen Hohlraum im Bett verstaut worden sei. Unter der Matratze habe sich dieser Hohlraum befunden. Die Polizei habe sie deshalb nicht gefunden.