Im vorliegenden Verfahren wurde sie bei der Staatsanwaltschaft am 23. März 2017 einvernommen; eine Konfrontation mit der Beschuldigten hatte sie im Vorfeld abgelehnt. Auf der ersten Fotodokumentation erkannte sie als Nr. 15 A.________ wieder, auf der zweiten Fotodokumentation als Nr. 4. Auf dieser Fotodokumentation erkannte sie auch die Nr. 18 als BB.________, die damals mit ihr zusammen ausgeschafft worden sei (pag. 1438, Z. 255 ff.). Zur Nummer 14 (L.________) wollte sie nichts weiter sagen, ausser dass sie diese schon gesehen habe (pag. 1438, Z. 259 f.). Im Weiteren bestätigte sie wiederum von AU.________ oder später genannt AU.