__ gebracht, dies weil sie bereits über viel Erfahrung verfügt habe. Hier habe sie ebenfalls an 7 Tagen in der Woche während 24 Stunden arbeiten müssen. 50% der Einnahmen seien an AU.________ gegangen und von der anderen Hälfte habe sie die Miete von CHF 200.00 pro Tag an A.________ bezahlen müssen (pag. 1424, Z. 21ff.). In K.________ habe sie selbst bestimmen können, wie sie habe arbeiten wollen. Den Salon habe sie aber aus Angst, weil sie illegal hier sei, nicht verlassen (pag. 1424, Z. 23 ff.). Im vorliegenden Verfahren wurde sie bei der Staatsanwaltschaft am 23. März 2017 einvernommen;