Sie sei gegen November 2008 zu A.________ gekommen und sei etwa vier oder fünf Monate dort gewesen. Nachdem sie im Studio von A.________ gewesen sei, sei sie nach Basel gegangen (pag. 1125, Z. 154 ff.). Sie sei mit einem Touristenvisum eingereist und habe über keine Arbeitsbewilligung verfügt (pag. 1126, Z. 190 ff.). Dies sei A.________ bekannt gewesen (pag. 1127, Z. 205). Wenn sie nach draussen habe gehen wollen, habe sie A.________ fragen müssen. Sie sei jeweils von jemandem begleitet worden, sie sei nie alleine draussen gewesen (pag. 1127). Mit ihr zusammen sei eine Frau aus AM.