Sie hätten abgemacht gehabt, dass sie 50% an A.________ abgebe, die restlichen 50% habe A.________ einkassiert und nach Thailand geschickt, dies um die Schulden bei der Organisation abzubezahlen. Für das Essen habe sie zusätzlich CHF 200.00 pro Woche bezahlen müssen und für die Internetwerbung nochmals CHF 50.00 oder CHF 100.00 pro Woche (pag. 1125, Z. 135 ff.). Von dem Geld habe sie nichts behalten dürfen, sie habe dieses gar nie in der Hand gehabt, A.________ habe mit den Kunden den Preis vereinbart und das Geld entgegen genommen (pag. 1125, Z. 149 f.). Sie sei gegen November 2008 zu A.___