Auf Frage, wie die Kunden gewusst hätten, was sie bezahlen müssten, erklärte sie, dass niemand bei ihr gearbeitet habe und sie mit den Kunden nicht habe reden müssen, sie habe einfach massiert. Zudem habe sie ein Blatt gehabt, auf welchem die Preise gestanden seien. Eine halbe Stunde habe CHF 50.00 gekostet und eine Stunde CHF 100.00. Die Preisliste habe sie geschrieben, denn CHF 50.00 und CHF 100.00 könne jeder schreiben (pag. 3533, Z. 37 ff.). Die im Gerichtssaal anwesende C.________ kenne sie nicht. Am Schluss erklärte die Beschuldigte, sie könne nicht unterschreiben, jemand müsse ihr den Namen vorschreiben, sie könne nur nachschreiben (pag.