_) sei nur kurz gewesen. Dann reichte sie eine Kopie des ersten Vertrages mit angeheftetem Foto ein (pag. 3562) und erklärte, es sei zweimal die gleiche Frau darauf und zwar Y.________. Auf entsprechenden Vorhalt bestätigte sie, dass diese Frau BH.________ sei. Diese Frau habe das Studio an AF.________ weitervermietet (pag. 3532, Z. 1 ff.). Auf Frage ob sie ein Generalabonnement erkennen könne, antwortete die Beschuldigte, dass sie nichts erkenne, da sie nicht lesen könne (pag. 3533, Z. 16). Auf Frage, wie die Kunden gewusst hätten, was sie bezahlen müssten, erklärte sie, dass niemand bei ihr gearbeitet habe und sie mit den Kunden nicht habe reden müssen, sie habe einfach massiert.