Sie habe nie mit einer Organisation zusammen gearbeitet, deswegen wisse sie nicht, was dies sei. Sie könne weder auf Deutsch, Englisch noch auf Thailändisch lesen oder schreiben. Sie könne nur ihren Namen und den Namen ihres Mannes schreiben, dies weil sie nachschreibe (pag. 3531, Z. 14 f.). Auf Vorhalt der drei Mietverträge und auf Frage, wer diese verfasst habe, erklärte die Beschuldigte, den Mietvertrag auf pag. 1596 (Mietvertrag mit Y.________) habe ihr Mann geschrieben (pag. 3531, Z. 29 ff.). Den Vertrag auf pag. 1598 (mit AL.________) kenne sie nicht und der Vertrag auf pag. 1597 (betreffend das V.________) sei nur kurz gewesen.