22 dass dies kein Problem sei, da AF.________ einen Pass habe. Die Miete von ungefähr CHF 2‘000.00 habe sie direkt an den Besitzer des Hauses bezahlt und CHF 400.00 habe ihr Mann abgeholt (pag. 3530, Z. 11 ff.). Den Salon habe sie zweimal an dieselbe Person vermietet. Im Salon habe sie Ganzkörpermassagen und Thaimassagen angeboten (pag. 3530, Z. 32). Die Frage, ob sie den Inhalt der Anklageschrift verstanden habe, bejahte die Beschuldigte, aber die Vorwürfe könnten nicht stimmen. Sie habe nie mit einer Organisation zusammen gearbeitet, deswegen wisse sie nicht, was dies sei.