3529, Z. 1 ff.). Auch anlässlich dieser Befragung bestritt die Beschuldigte sämtliche Vorhalte betreffend die Opfer und brachte vor, dass die Vorwürfe nicht stimmen könnten und dass sie niemanden kenne. Sie könne auch nichts zu den Arbeitsbedingungen sagen, da nie jemand bei ihr gearbeitet habe. Als sie nach Thailand gegangen sei, habe sie den Salon an BH.________ vermietet, welche ihn aber aufgrund ihres kranken Kindes an AF.________ weitervermietet habe (pag. 3529, Z. 44 ff.). Sie habe von BH.________ verlangt, dass diese einen Mietvertrag mache. Diese habe erwidert,