Sie habe auch im Studio G.________ nichts Anderes als Massagen angeboten, z.B. Thaimassagen mit Öl oder Ganzkörpermassagen (pag. 1219, Z. 517 ff.). Auf Frage, wie sie Geld habe einkassieren können, wenn sie nur die Zahlen eins bis zehn lesen könne, antwortete die Beschuldigte, dass sie nicht blöd sei und die Noten kenne. Sie habe das Geld einfach einkassiert, notiert habe sie es aber nirgends (pag. 1220, Z. 525 ff.). In der letzten staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 16. August 2016 bestätigte die Beschuldigte bis zum 1. April 2010 in Thailand gewesen zu sein (pag. 1232, Z. 75 ff.). Auch an eine Y.________ erinnere sie sich, den Nachnamen kenne sie jedoch nicht.