Sie habe nie etwas gegen das Gesetz gemacht (pag. 1210, Z. 177 f.). In den folgenden Fragen wurde die Beschuldigte mit den Aussagen der beiden Frauen konfrontiert. Sie bestritt diese jeweils. Auf Vorhalt des Vorwurfs der Geldwäscherei erklärte die Beschuldigte, sie habe noch nie Geld nach Thailand geschickt, nur einmal für ihr Kind und ihre Mutter (pag. 1216, Z. 390 ff.). Dies sei schon lange her und es sei über eine Bank erfolgt. Manchmal habe sie nur wenig geschickt, also CHF 500.00 oder CHF