Niemand habe dort gearbeitet, nur sie habe dort gewohnt. Es habe nie Frauen gehabt, welche für sie gearbeitet hätten (pag. 1208, Z. 112-114 und 121). Die Beschuldigte habe auf Vorhalt eines Fotos von C.________ erklärt, dass sie diese nicht kenne und auch nie gekannt habe (pag. 1209, Z. 133 ff.). Auf Vorhalt des Fotos von M.________ sagte die Beschuldigte aus, diese Frau habe im Parterre gewohnt und habe bei ihr gegessen, nicht aber gearbeitet (pag. 1209, Z. 139 ff.). Rund fünf Minuten später sei die Polizei gekommen. Keine der beiden Frauen habe je für sie gearbeitet. Diese würden das nur behaupten, da sie wütend auf sie seien. Sie habe nie etwas gegen das Gesetz gemacht (pag.