214). Sie habe nie eine «illegale Frau» bei sich arbeiten lassen (pag. 215, Z. 95). Auch auf Vorhalt der Fotos von BA.________ (M.________) und AJ.________ wollte sie keine der Frauen kennen (pag. 217). Schliesslich erklärte sie auf Vorhalt ihres Strafregisterauszuges, dass sie die Verurteilung vom 7. September 2010 (betreffend die Kontrolle vom 30.03.2010) nicht akzeptiere, da sie dies nicht gemacht habe. Sie habe nichts von dem gemacht, was ihr vorgeworfen werde (pag. 218, Z. 206 ff.). Diese Aussagen wiederholte sie in der nächsten Einvernahme vom 27. Juli 2015 (pag. 1206, Z. 21).