so gemacht worden. Die Preise hätten Mitte 2009 Gültigkeit gehabt (pag. 188, Z. 360). Schliesslich wurden der Beschuldigten auch verschiedene Bankbelege für Geldüberweisungen vorgehalten, worauf sie erklärte, sie habe Geld nach Thailand überwiesen (pag. 191, Z. 529 ff.). Sie habe sich Geld leihen müssen, deshalb habe sie als Rückzahlungen Überweisungen gemacht. Sie habe in Thailand Schulden gehabt (pag. 191, Z- 538 ff.). Auf die Einzahlungen von L.________ (heute L.________) angesprochen, will sie dieses Geld ebenfalls nie gesehen haben (pag. 192, Z. 571 ff.). Die Einzahlungen auf ihrem Konto würden von ihrem Liebhaber AG.________ stammen.