19 CHF 100.00 an sie hätten bezahlen müssen. Sie habe die Miete nie im Studio abgeholt, vielmehr hätten sie sich in einem Café getroffen (pag. 182, Z. 94 f.). Auf Vorhalt wonach sie und M.________ anlässlich der Polizeikontrolle vom 13. Juli 2011 im Salon angetroffen worden seien und wonach AF.________ gemäss ihren Aussagen vom 21. Februar 2012 das Studio zu dieser Zeit gemietet haben soll, antwortete die Beschuldigte, dass AF.________ 2009 dort gearbeitet habe (pag. 183, Z. 141). Eine Transsexuelle namens AW.________ kenne sie nicht (pag. 184, Z. 157).