AF.________ vermittelt, mit welcher sie keinen Mietvertrag gemacht habe (pag. 171, Z. 33-43). In der delegierten Einvernahme desselben Datums führte die Beschuldigte aus, dass sie 2006 und 2007 gearbeitet habe. Dies meistens alleine, gelegentlich auch mit einer Kollegin. Sodann bestätigte sie, dass zuerst BD.________ das Studio 2008 gemietet habe und sodann ungefähr 2009 das Studio durch AF.________ gemietet worden sei. 2009 sei sie für sechs Monate in Thailand gewesen und sei für drei Tage zurück in die Schweiz gekommen, da sie einen Vertrag mit AF.________ habe machen wollen. Der Vertrag habe in dieser Zeit nicht unterzeichnet werden können.