dio an AF.________ vermietet habe (pag. 144, Z. 83 f.). Vorher habe sie selbst im Studio gearbeitet und zwar von 11.00 bis 18.00 Uhr. AF.________ habe sicher über ein Jahr lang den Salon gemietet. Sie selbst sei ja über ein Jahr in Thailand gewesen (pag. 144, Z. 99 f.). Als sie zurückgekommen sei, habe sie die Miete einkassieren wollen, doch AF.________ sei nicht mehr da gewesen. So habe sie selbst wieder im Studio zu arbeiten begonnen (pag. 145, Z. 111ff.). Die Frauen, die bei ihr hätten arbeiten wollen, hätten die B-Bewilligung gebraucht. Andernfalls hätten sie heiraten müssen, wie sie es auch gemacht habe (pag. 146 Z. 156-159). Auf Vorhalt der Aussagen von Q.