133, Z. 118 ff.). Einen Tag später führte die Beschuldigte vor dem Zwangsmassnahmengericht sodann aus, dass die Polizei eine Namensliste der Mieterinnen habe, da sie den Salon seit 2009 vermietet habe (pag. 41, Z. 30 ff.). Sie selbst habe zu Hause ebenfalls eine Namensliste. Sie habe jeweils CHF 3‘000.00 für das Studio pro Monat verlangt