17 8.3.1 Aussagen der Beschuldigten In der Einvernahme vom 1. April 2010 (aus den Akten BJS 10 10323) erklärte die Beschuldigte, dass sie alleine im Salon arbeite und zwar zwei bis drei Stunden am Tag (pag. 1167, Z. 7 ff.). Die beiden angehaltenen Thailänderinnen kenne sie nicht, da sie den Salon an AF.________ für CHF 80.00 untervermietet habe und zwar seit zwei bis drei Wochen (pag. 1166, Z. 4 ff. und Z. 32).