Die beiden Frauen identifizierten die Betreiberin des Salons anhand dieser zwei Fotos. Die Beschuldigte bestätigte gemäss den Ausführungen im Anzeigerapport, dass sie die Frau auf den beiden Fotos sei (pag. 1970). Im Gepäck von E.________ (E.________) konnte ein Büchlein gefunden werden, in welchem sie jedes Inkasso registriert hat. Die Addition dieser Beträge hat einen Gesamtbetrag von CHF 215‘280.00 ergeben (pag. 2164). 8.2.4 Schliesslich wurden auch diverse Bankbelege gefunden und eine breite Bankenedition angeordnet. Daraus geht hervor, dass die Beschuldigte bei der AA.________ (Bank) (pag. 1647 ff.) und der AB.________ (Bank) (pag.