16 Kontrolle vom 30. März 2010 im Salon „G.________“ zwei sich illegal in der Schweiz aufhaltende Thailänderinnen, namentlich E.________ (AX.________, die heutige Privatklägerin 2 E.________) und Z.________ (BB.________) angetroffen worden seien (pag. 1970 ff.). An der Wohnungstüre des Salons wurden fünf Fotos sichergestellt, darunter zwei Fotos von A.________ und drei weitere Fotos von den beiden angehaltenen Frauen (pag. 1993 ff.). Die beiden Frauen identifizierten die Betreiberin des Salons anhand dieser zwei Fotos.