_» befindet (pag. 1601 f.). Der Mietzins für diese Wohnung beträgt CHF 1‘150.00. Weiter konnten drei Mietverträge mit Thailänderinnen aufgefunden werden; zwei davon betrafen das Studio an der R.________ (Strasse) und einer das V.________ an der X.________ (Strasse). Es ist festzuhalten, dass nur der erste dieser Mietverträge mit Y.________ vom 22. November 2010 bis zum 22. Mai 2011 den vorliegend angeklagten Zeitraum betrifft (pag. 1596). Weiter konnte anlässlich der Hausdurchsuchung an der R.________(Strasse) unter anderem eine Preisliste «A.________ Thai Massagen» (pag.