8.2 Würdigung der objektiven Beweismittel 8.2.1 Aus der breit angelegten «Aktion 36» in den Kantonen Bern und Thurgau gegen eine Organisation, die im Verdacht stand, aus Thailand Frauen und Transsexuelle zwecks Prostitution in der Schweiz anzuwerben, ergaben sich weitere Verdachtsmomente, so insbesondere auch gegen die Beschuldigte. Die Hauptverdächtige der «Aktion 36», Q.________ (AZ.________), erwähnte bereits anlässlich ihrer Hafteröffnung das Studio «G.________» in K.________ (pag. 233 f., Z. 185 ff. u. Z. 201 ff.). In ihrer Agenda konnte denn auch ein Eintrag mit «A.________» an der R.________(Strasse) in K.________ gefunden werden (pag.