Sodann ist bestritten, ob diese Frauen der Beschuldigten einen Geldbetrag zur Begleichung ihrer Schulden, für die Miete sowie für sie selbst als Bordellbetreiberin abgeben mussten. Damit einhergehend gilt es weiter zu überprüfen, ob die Beschuldigte dieses Geld nach Thailand weiterleitete und wusste, dass die Frauen über eine Organisation oder Dritte in die Schweiz gebracht wurden und sich mithin illegal in der Schweiz aufhielten.