4.2. A.________ hat 100% der Einnahmen von E.________ (ehemals E.________) und auch die anderen 50% der Einnahmen der Prostituierten H.________, L.________ und C.________, bzw. Teile davon, entgegen genommen. A.________ hat den grössten Teil dieses Betrages selbst behalten und weggeschafft oder verbraucht (50% + teilweise div. Abgaben für Essen und Werbung, vgl. oben SV Ziff. 1 im Detail);