A.________ hat die Einziehung dieser Gelder aus deliktischer Herkunft vereitelt. Ihr war bewusst, dass diese Gelder in der Schweiz durch das Verbrauchen und Weiterleiten weder für die ausgenommene Prostituierte noch für den Staat (mehr) greifbar sein würde: 4.1. A.________ hat 50% der Einnahmen der Prostituierten H.________, L.________ und C.________ (persönlich oder via sog. „AU.________" oder „AU.________") entgegen genommen zur Schuldentilgung und an die obgenannten Organisationen weitergeleitet;